AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ralfson.de

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Firma Ralfson.de und sind bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Version gültig.

Widersprechende Abmachungen und Einzelabsprachen bedürfen der Schriftform.

  1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Veranstaltung an.

Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, per Internet oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Sonderwünsche und Anmeldungen, die an Bedingungen geknüpft sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Veranstalter zu Stande, die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Unverzüglich nach Vertragsabschluss händigt der Veranstalter dem Kunden eine Anmeldebestätigung aus.

Jede anmeldende Person haftet dem Veranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der von ihr angemeldeten Personen.

  1. Anmeldebestätigung, Zahlung

Die Rechnung ist die Anmeldebestätigung für eine Veranstaltung.

Nach Erhalt der Rechnung ist der volle Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen, mindestens aber 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Veranstalter. Bedenken Sie bitte die Überweisungslaufzeiten.

  1. Leistungen

Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der der Leistungsbeschreibung des Veranstalters der betreffenden Veranstaltung.

Wird auf Wunsch des Kunden eine individuelle Veranstaltung zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot.

  1. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

Der Kunden kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatz kann vom Veranstalter wie folgt pauschalisiert werden:

Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Euro
Ab 20. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
Ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Veranstaltungspreises

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits höhere Kosten als die oben genannten Pauschalen entstanden sein, so wird der Veranstalter diese detailliert nachweisen.

Kann oder will der Kunde nicht an einer bereits gebuchten Veranstaltung teilnehmen, so steht es ihm frei, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag eintritt und die er dem Veranstalter vorher anzuzeigen hat. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  • wenn der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung Kenntnis von wichtigen, in der Person des Kunden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befürchten lassen, erhält.
  • wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann er ohne Einhaltung einer Frist ausgeschlossen werden.

In der Leistungsbeschreibung jeder Veranstaltung wird eine Mindestteilnehmerzahl genannt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht werden, so werden alle bis dahin entrichteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen

  1. Höhere Gewalt

Sofern die Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Veranstaltungsvertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • Die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung
  • Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
  • Die Richtigkeit der Beschreibung der Veranstaltung in der Leistungsbeschreibung
  • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Veranstaltungen werden nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt
  • Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die ausführenden bzw. aufsichtspflichtigen Personen.

Besondere Risiken

Unsere Veranstaltungen finden fasst ausschließlich in der freien Natur statt. Schäden können generell nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Mitwirkungspficht

Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Die Firma Ralfson.de ist verantwortlich für den Ablauf des Programms. Eine medizinische  Behandlung der Teilnehmer durch die Firma Ralfson.de, die über das Maß einer ersten Hilfe im Notfall hinausgeht wie z. B. entfernen von Zecken oder das Verabreichen von Medikamenten, entfällt.

Genussmittel & Ablenkungen

Ziel jeder Veranstaltung ist es in den natürlichen Lebensfluss der Natur einzutauchen. Bestimmte Substanzen, Dinge  oder Handlungen beeinflussen dies negativ und verhindern das Öffnen der Sinne. Dazu zählen: Drogen, Alkohol, Zigaretten, tragbare elektronische Geräte sowie auch die Verwendung von Handys während der Veranstaltung. Wir finden gemeinsam eine angemessene Regelung vor Kursbeginn.

  1. Urheberrecht

Die von Ralfson.de angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Konzepte und Unterlagen sind geistiges Eigentum von Ralfson.de und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung , des Nachdrucks und der sonstigen Vervielfältigung der Kursunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Kursunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige Zustimmung des Herausgebers reproduziert oder in anderer Art vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

  1. Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden allein beim Veranstalter gespeichert. Die Weitergabe an Dritte ist nur im Rahmen des Datenschutzes zugelassen.

  1. Salvatorische Klausel

Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unbenommen.

Treuen, den 01.03.2017